| ![]() |
![]() |
Die andere Seite: Kandidieren für den Nationalrat Um an den Nationalratswahlen teilnehmen zu können, müssen die politischen Gruppierungen bei der Staatskanzlei Wahlvorschläge einreichen. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 26 Namen wählbarer Personen enthalten (Mandatzahl für den Kanton Bern ab 2003) und keinen Namen mehr als zweimal. Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat darf nur in einem Wahlkreis (bei den Nationalratswahlen ist der ganze Kanton ein Wahlkreis) vorgeschlagen werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 400 im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
|
Jahre | 1959 | 1963 | 1967 | 1971 | 1975 | 1979 | 1983 | 1987 | 1991 | 1995 | 1999 | 2003 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Listen | 12 | 15 | 14 | 22 | 24 | 18 | 18 | 25 | 27 | 27 | 20 | 21 |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Jeder Wahlvorschlag muss am Kopf zu seiner Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine geeignete Bezeichnung (kompletter Name und Kürzel) tragen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind (bei Nationalratswahlen 26, bei Grossratswahlen je nach Wahlkreis). Kein Name darf mehr als zweimal aufgeführt sein (2x aufgeführt = kumuliert). Eine Kandidatin / ein Kandidat kann nur in einem einzigen Wahlkreis vorgeschlagen werden und dort nur auf einem einzigen Wahlvorschlag. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen auf den Wahlvorschlägen folgendes angeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort, Wohnadresse.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 400 im Wahlkreis (Nationalratswahlen: Kanton) wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein (bei den Grossratswahlen sind es 30 Stimmberechtigte des Wahlkreises). Für die Unterzeichnerinnen/die Unterzeichner ist eine Bescheinigung des Stimmregisterführeramtes ihres Wohnortes über ihr Stimmrecht beizulegen. Die Stimmberechtigten dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Nach der Einreichung des Wahlvorschlages können sie ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 76. Tag (elftletzten Montag) vor dem Wahltag bei der Staatskanzlei eintreffen. Bei den Wahlen 2003 ist dies der 4. August 2003.
Die bereinigten Wahlvorschläge bezeichnet man als Listen; sie erhalten Ordnungsnummern. Leidet ein Wahlvorschlag an einem Mangel oder lehnt ein Vorgeschlagener den Vorschlag ab, so wird der Vertreterin / dem Vertreter der Unterzeichner eine Frist von höchstens drei Tagen angesetzt, innert deren er den Mangel beheben kann.
Es können zwei oder mehrere Listen durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichner oder ihrer Vertreter miteinander verbunden werden. Für Unterlistenverbindungen sind die Erklärungen der Unterzeichner oder ihrer Vertreter sämtlicher an der übergeordneten Listenverbindung beteiligter Listen notwendig.
Die Staatskanzlei veröffentlicht die Listen unter Hinweis auf die Listenverbindungen im Amtsblatt respektive in den Amtsanzeigern.
Die Stimmberechtigten geben ihr Stimme in erster Linie einer Partei und wählen in zweiter Linie Kandidatinnen und Kandidaten. Man kann die Stimmkraft nur optimal ausschöpfen, wenn man die Spielregeln und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse kennt.
Die Sitzverteilung berechnet sich auf Grund der Parteistimmen (Kandidaten- und Zusatzstimmen = Parteistimmen). Die von den einzelnen Parteien eroberten Stimmen werden ins Verhältnis zur Gesamtstimmenzahl gebracht.
1. |
|
Bestimmung der Verhältniszahl (auch Quotient genannt). Gesamtzahl der Parteistimmen geteilt durch die um eins erhöhte Zahl der Sitze. |
|
|
|
2. |
|
Jede Partei erhält so viele Sitze, als die Verhältniszahl in ihrer Parteistimmenzahl enthalten ist. |
|
|
|
3. |
|
Verteilung der Restsitze: Die Parteistimmenzahl jeder Partei wird durch die um eins erhöhte Zahl der erhaltenen Sitze geteilt. Der Liste, welche dabei den grössten Quotienten erreicht, wird ein weiterer Sitz zugeteilt. Dieses Verfahren wird wiederholt, bis alle Sitze verteilt sind. |
a) Muster ohne Restverteilung
11'000 Stimmen | 10 Sitze |
11'000 : (10+1) = | 1'000 Stimmen |
Verteilungszahl | 1'001 |
Liste | A | 4'400 |
: |
1'001 |
= |
4 |
Sitze |
B | 3'400 |
: |
1'001 |
= |
3 |
Sitze | |
C | 2'150 |
: |
1'001 |
= |
2 |
Sitze | |
D | 1'050 |
: |
1'001 |
= |
1 |
Sitz | |
Total | 11'000 |
: |
1'001 |
= |
10 |
Sitze |
b) Muster mit Restverteilung
11'350 Stimmen | 10 Sitze |
11'350 : 11 (10+1) = | 1'031,8 Stimmen |
Verteilungszahl | 1'032 |
Liste | A | 4'900 |
: |
1'032 |
= |
4 | Sitze |
B | 3'400 |
: |
1'032 |
= |
3 | Sitze | |
C | 2'150 |
: |
1'032 |
= |
2 | Sitze | |
D | 900 |
: |
1'032 |
= |
0 | Sitz | |
Total | 11'350 |
: |
1'032 |
= |
9 | Sitze | |
Rest: 1 Sitz |
Liste | A | 4'900 |
: |
(4+1) 5 | = |
980 | |
B | 3'400 |
: |
(3+1) 4 | = |
850 | ||
C | 2'150 |
: |
(2+1) 3 | = |
716 | ||
D | 900 |
: |
(0+1) 1 | = |
900 | ||
gelb | = Zuteilung des Restmandats |
Die Listenverbindungen bilden ein wichtiges Element im Proporzwahlrecht. Zwei oder mehrere Listen schliessen sich zusammen, um ihre Reststimmen gemeinsam gegenüber anderen Listen geltend zu machen. Die miteinander verbundenen Listen verkörpern vorerst bei der Sitzverteilung eine Liste. Die Listenverbindungen bewirken gewisse Sitzverschiebungen auf Kosten der nichtverbundenen Listen. Dadurch wird der Proporz verfälscht.
Beispiel:
A 190 Stimmen | |
Listen B und C sind miteinander verbunden = 200 Stimmen | |
C 60 Stimmen |
Bei der Restverteilung eines Sitzes werfen B und C 200 Stimmen in die Waagschale und erobern den Sitz, welcher an B weitergeleitet wird. Obschon A 50 Stimmen mehr als B aufweist, geht diese Partei leer aus.
Nachdem bekannt ist, wieviele Sitze den Parteien zukommen, gilt es, die gewählten Personen zu ernennen. Gewählt sind die Personen, die am meisten Stimmen erhalten haben. Die nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind Ersatzleute in der Reihenfolge der erzielten Stimmen. Beim Rücktritt eines Gewählten rückt der erste Ersatzmann (oder die erste Ersatzfrau) nach.
Beispiel:
11'000 Stimmen | 10 Sitze |
11'000 : (10+1) = | 1'000 Stimmen |
Verteilungszahl | 1'001 |
Liste | A | 4'400 |
: |
1'001 |
= |
4 |
Sitze |
B | 3'400 |
: |
1'001 |
= |
3 |
Sitze | |
C | 2'150 |
: |
1'001 |
= |
2 |
Sitze | |
D | 1'050 |
: |
1'001 |
= |
1 |
Sitz | |
Total | 11'000 |
: |
1'001 |
= |
10 |
Sitze |
Kandidatinnen / Kandidaten |
A |
B |
C |
D |
|||||
1 |
1008 |
900 |
1500 |
22 |
|||||
2 |
592 |
427 |
33 |
18 |
|||||
3 |
300 |
255 |
55 |
100 |
|||||
4 |
177 |
22 |
300 |
285 |
|||||
5 |
323 |
428 |
262 |
67 |
|||||
6 |
209 |
562 |
- |
526 |
|||||
7 |
191 |
503 |
- |
32 |
|||||
8 |
1'122 |
303 |
- |
- |
|||||
9 |
78 |
- |
- |
- |
|||||
10 |
400 |
- |
- |
- |
|||||
Total | 10 |
4'400 |
3'400 |
2'150 |
1'050 |
||||
Gelb markiert | = gewählte Personen |
Die Ständeratswahlen werden - wie die Regierungsratswahlen - nach dem Mehrheitssystem (Majorz) durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen erhalten hat (1. Wahlgang: absolutes Mehr; 2. Wahlgang: relatives bzw. einfaches Mehr).
Es sind alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Bern wählbar (Ausnahme: Kein Regierungsmitglied darf zugleich den eidgenössischen Räten angehören). Dementsprechend werden auf dieser Website keine Kandidierenden für die Ständeratswahlen bekanntgegeben. Beachten Sie hierfür die Mitteilungen der Parteien.
Das absolute Mehr berechnet sich wie folgt (Art. 24 des Dekretes über die politischen Rechte): Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Behördemitglieder geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr.
Haben nicht genügend Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Dabei sind sämtliche Stimmberechtigte wählbar. Im zweiten Wahlgang entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit wird das Los gezogen. Die Stichwahl findet in der Regel drei Wochen nach dem ersten Wahlgang statt.
Wenn nicht zwei Kandidaten das absolute Mehr erreichen, finden
Stichwahlen am 9. November statt.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | Willkommen auf der Website zu den Wahlen 2003 im Kanton Bern. |
![]() | ![]() | ![]() ![]() |
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | Wie können Sie Ihre Partei und Ihre Kandidierenden via Wahlzettel am effektivsten Unterstützen? Welche Schritte sind beim Kanton nötig, um die Wahlen durchzuführen? Alle Antworten finden Sie auf dieser Seite. |
![]() | ![]() | ![]() ![]() |
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | Die Texte 'Schritt für Schritt' und Bilder auf dieser Seite wurden teilweise aus der Broschüre der Bundeskanzlei übernommen. |
![]() | ![]() | ![]() ![]() |
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | Diese Seite können Sie auch als PDF herunterladen. |
![]() | ![]() | ![]() ![]() |
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | Haben Sie Fragen zur Bedienung der Seite? Für unsere Hilfeseiten bitte hier klicken. |
![]() | ![]() | ![]() ![]() |
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | Den Adobe Reader für PDF-Dateien können Sie hier downloaden. |
![]() | ![]() | ![]() ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |